Aktuelle Berichte von unserem Kantonsrat Alexander Jäger

Berichte aus den Kantonsrat von Alexander Jäger

Hier berichtet unser Kantonsrat Alexander Jäger in unregelmässigen Abständen von seiner Ratstätigkeit. Für eine aktuelle Liste seine Vorstösse besuchen Sie die Webpage des Zürcher Kantonsrats.

April 2019 - Untersuchung über das Beschaffungswesen der Anstalten ist abgeschlossen

2017 beschlossen die Präsidien der Aufsichtskommissionen auf Antrag der Aufsichtskommission Bil-dung und Gesundheit (ABG), deren Mitglied ich seit 2015 bin, eine vertiefte Untersuchung zum Thema "Beschaffungswesen der Hochschulen und Spitäler" durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung war eine vertiefte Abklärung, ob die sechs verselbständigten Anstalten des Kantons die Anforderungen an ein rechtmässiges, wirtschaftliches und effizientes Beschaffungswesen erfüllen und mit welchen Massnahmen sich dieses optimieren lässt.

Die ABG setzte zur Durchführung der Untersuchung eine Subkommission "Beschaffungswesen der Hochschulen und Spitäler" ein, in welcher ich zum Präsidenten gewählt wurde. Weitere Mitglieder waren Hanspeter Göldi (SP), Esther Guyer (Grüne) und René Truninger (SVP). Die Subkommission wurde durch die wertvolle Mitarbeit von Hans-Peter Schaub, Parlamentsdienste, unterstützt. Die Subkommission führte zwischen August 2017 und November 2018 insgesamt 20 Sitzungen durch. Sie informierte sich in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Anstalten, des Regierungsrats, der kantonalen Verwaltung und der Finanzkontrolle. Sie las die schriftlichen Antworten und Unterlagen der zuvor genannten Gesprächspartner und sie konsultierte öffentlich verfügbare Unterlagen sowie Fachliteratur.

Das Resultat der Untersuchung hielt die ABG in einem über 50 seitigen Bericht fest. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich das genauere Hinsehen gelohnt hat. Generell sind die Hochschulen und Spitäler des Kantons Zürich gut aufgestellt. Weiter konnte die Kommission feststellen, dass sie mit ihren Fragen eine Sensibilisierung bei den Verantwortlichen bewirken konnte. Zum anderen hielt die Kommission in 11 Punkten Verbesserungsbedarf fest. Dabei richten sich neun Empfehlungen an die Anstalten, eine Empfehlung an den Regierungsrat und eine an den Kantonsrat als Gesetzgeber.

Ich werde nun auf zwei Empfehlungen eingehen. Der Bericht und alle Empfehlungen sind auf der Seite des Kantonsrates zu finden: KR-Nr.: 59/2019 Vertiefte Untersuchung zum Beschaffungswesen der Hochschulen und Spitäler.

Die Empfehlung 8 empfiehlt der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) und der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) die Ausstandspflicht sofort in allen Fällen gemäss den gesetzlichen Vorgaben anzuwenden und durchzusetzen. Ihre Reglemente sind entsprechend zu korrigieren. Die Unbefangenheit der Mitarbeitenden bei Beschaffungen ist das A und O einer korrekt durchgeführten Beschaffung. Mitarbeitende, die Befangen sind, müssen folglich bei einer Beschaffung in den Ausstand treten. Dies ist bei den beiden Anstalten ZHAW und ZHdK aktuell nicht der Fall. Die ZHAW und die ZHdK gaben gegenüber der Subkommission an, dass sie ihr Personal bei Beschaffungsgeschäften auch im Fall einer Befangenheit nicht generell zum Ausstand verpflichten. Statt dem Ausstand forderten die beiden Hochschulen bisher nur, dass befangene Mitarbeitende bei solchen Aufträgen zusätzlich eine Unterschrift des Rektors und des Verwaltungsdirektors holen und dass sie zeigen können, dass das gewählte Angebot im Vergleich zu Konkurrenzofferten "angemessen" ist. Das geht natürlich nicht, denn diese Kontrolle kann lediglich bewirken, dass der Preis nicht zu hoch ist, aber sie kann nicht verhindern, dass die Anbieter ungleich behandelt werden. Das Vorgehen verstösst zudem gegen das Verwaltungs-rechtspflegegesetz des Kantons. Diese gesetzeswidrige Regelung besteht schon mehrere Jahre und ist bisher niemandem aufgefallen, weder dem Fachhochschulrat noch dem Regierungsrat, die die Aufsichtsverantwortung über die Hochschulen haben. Dies führt zur Empfehlung 10 der Kommission, die dem Regierungsrat empfiehlt, die allgemeine Aufsicht über das Beschaffungswesen der Hochschulen und Spitäler zu verstärken. Der Regierungsrat wird erst aktiv, wenn er von dritter Seite (Finanzkontrolle oder anderen Stellen) einen Hinweis auf ein Nichteinhalten der Rechtsvorschriften erhält. Nach Wahrnehmung der ABG nimmt der Regierungsrat seine Aufsichtspflicht zu zurückhaltend wahr, er ist bisher sehr weit weg vom Beschaffungswesen der Anstalten. Aus Sicht der ABG könnten sich die Bildungs- und Gesundheitsdirektion beispielsweise über wichtige reglementarische Änderungen der Anstalten oder über die von Beschaffungsbeschwerden betroffenen Bereiche informieren lassen. Oder sie könnten sich wichtige Eckdaten geben lassen über hochpreisige Beschaffungen, bei denen die Anstalten hohe Frankenbeträge freihändig vergeben, weil sie sich auf Ausnahmebestimmungen berufen. Die bestehende Angst, dass für diese Kontrollen mehr Personal benötigt wird, ist mit den oben erwähnten Beispielen unberechtigt.

Dies sind zwei Beispiele von Empfehlungen, die die Kommission dem Regierungsrat übergab. Die Untersuchung war auch für die Mitglieder der Subkommission sehr interessant, sie gab gute Einblicke in die Verwaltung und das professionelle Arbeiten der sechs Anstalten. Ebenso zeigt es sich, dass ab und zu eine vertiefte Untersuchung durch den Kantonsrat empfehlenswert ist.

August 2018 - Masterplan «ETH Campus Hönggerberg 2040»

Mit dem Masterplan 2040 plant die ETH eine Erweiterung ihres Standorts auf dem Campus ETH Hönggerberg. Aktuell verteilt sich die ETH mit je 45% auf die beiden Standtorte ETH Hönggerbergt und ETH Zentrum. Ein Wachstum ist aktuell für die ETH nur noch auf dem Hönggerberg möglich. Dieses Wachstum wird durch den Masterplan 2040 ermöglicht. Die erhebliche bauliche Erweiterung, die eine Anpassung des kantonalen Richtplans verlangt, soll auf dem Hönggerberg grundsätzlich nach innen erfolgen. Während keine direkte bauliche Anbindung des Campus an die Quartiere Zürich-Höngg und Zürich-Affoltern geplant ist, sollen neue Hochbauten, sogenannte Portalgebäude, auf beide Seiten hin entstehen. Die Personenfrequenzen werden gemäss ETH erheblich zunehmen von heute rund 11'500 Personen, die auf dem Campus Hönggerberg arbeiten, auf rund 13'500 Personen im Jahr 2020; im Jahr 2040 könnten es gar über 20'000 Personen sein. Daher stellten Kantonsrat Beat Habegger vom Kantonsratskreis 11/12 und Alexander Jäger vom Kantonsratskreis 6/10 Fragen zur Verkehrentwicklung und den geplanten Bauten auf dem Hönggerberg.

April 2018 - Jahresbericht

Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG), in welcher ich Einsitz nehme, hat mich zum Präsidenten der Subkommission Beschaffungswesen gewählt. Nun klären wir bereits seit einem halben Jahr die Gegebenheiten um das Beschaffungswesen der Spitäler Universitätsspital Zürich und des Kantonsspitals Winterthur und der beiden Hochschulen, Universität Zürich und den drei Zürcher Fachhochschulen. Dabei ist es interessant zu sehen, wie professionell diese öffentlich-rechtlichen Anstalten aufgestellt sind. Die Prüfungen liefern nicht immer konkrete Fehler zu Tage. Trotzdem sind dies Überprüfungen von Zeit zu Zeit notwendig, um allfällige Verbesserungen zu initiieren oder auch nur um die Aufmerksamkeit auf das Prüfungsthema zu richten.

Juli 2017 - Mehr Stimmen für die FDP – Verzicht auf Panaschieren

Am 4. März 2018 finden die Gemeinderatswahlen statt. Die FDP Kreis 6 und auch alle anderen FDP Kreisparteien haben Listen mit hervorragenden Kandidatinnen und Kandidaten zusammengestellt. Das Schweizer Wahlsystem bietet die Möglichkeit, die Liste einer Partei einzuwerfen, darauf aber Kandidatinnen oder Kandidaten anderer Parteien zu nennen und die vorgeschlagenen zu streichen. Dies führt dazu, dass Parteien Stimmen verlieren können, obwohl die eigene Liste eingeworfen wurde. Konkret bedeutet das, wenn ich eine FDP Liste einwerfe und auf dieser noch die beiden besten Kandidatinnen und Kandidaten der SVP und der SP panaschiere, dann fehlen der FDP diese beiden Stimmen. Was sehr gut für die Demokratie ist, schadet den Parteien. In diesem Fall unserer Partei. Darum bitten wir alle FDP Wählerinnen und Wähler in der kommenden Wahl auf das Panaschieren zu verzichten. Nur so erreichen wir unser Ziel für meh blau für Züri und sorgen für mehr Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt.